Grabmal Recycling


Die Liegezeit – was geschieht danach mit dem Grabstein?

In der Regel beträgt die Liegezeit, also auch die Totenruhe, 20 – 30 Jahre. Das erscheint manch einem bei der Bestattung, wenn der Verlust noch schmerzt, als eine „Ewigkeit“. Und der Gedanke des ewigen Gedenkens liegt ja auch nahe. Im jüdischen Glauben ist dies tatsächlich so, ein Grab soll ewig Bestand haben und darf nicht noch einmal belegt werden.

Doch auch diese Zeit verstreicht, und dann stellt sich die Frage, was mit der Grabstelle und dem Stein oder der Platte geschieht. Natürlich kann die Liegezeit verlängert werden, wenn die Angehörigen das wünschen. Das wird bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Der Stein kann auch von Angehörigen als Gedenkstein mitgenommen werden, oft ist das aber nicht möglich oder nicht gewünscht.

Ist der alte Stein aber besonders schön und erhaltenswert, dann ist das Abschleifen oder Umarbeiten möglich. Am besten besprechen Sie das mit Ihrem Steinmetz. Er wird Sie dazu immer fair beraten. Wir holen den Stein beim Steinmetz ab, bearbeiten ihn und bringen ihn anschliessend wieder zum Steinmetz zurück.

Erhaltenswerte Gräber werden gelegentlich von den Friedhofsverwaltungen weiter gepflegt, oder es werden Patenschaften für die Grabstätten vergeben. Im Allgemeinen werden Gräber, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist, an neue Nutzer weitergegeben. Wenn der Erhalt eines Steins nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, wird der Grabstein in einer Steinmühle zermahlen. Danach werden die zerkleinerten Steine weiterverwendet, zum Beispiel im Straßenbau oder für Befestigungen aller Art.

Grabstein Recycling
Alte Grabsteine Recycling

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